Aktuelle Reiseinformationen für die Russische Föderation entnehmen Sie bitte folgender Seite des Auswärtigen Amtes.
Das Generalkonsulat der Russischen Föderation in München löst die Gebietsbindung bei der Visumbeantragung! Generalkonsul Andrej Grosov gab im Januar 2010 bekannt, dass in seinem Konsulat Russland-Visa für Reisende unabhängig von deren Wohnsitz eingeholt werden können. Die zentrale Abwicklung über München erleichtert das Gruppenvisumprozedere und ist insbesondere auch für in Bayern ansässige Unternehmen vorteilhaft. Bayerische Firmen können nun für alle Mitarbeiter, unabhängig von deren Wohnort, Visumanträge beim Generalkonsulat der Russischen Föderation in München einreichen.
Die Visumabteilung beim Generalkonsulat der Russischen Föderation und ab sofort auch an allen Donnerstagen für Besucher geöffnet!
Hohe Strafen für Fehler vonGeschäftsreisenden nach Russland!
Hohe Strafen für Fehler beim An- und Abmelden von Geschäftsreisenden nach Russland!
Die Deutsch-Russische Auslandshandelskammer (AHK) meldet: Der Föderale Migrationsdienst (FMS) in Russland verhängt hohe Geldbußen an verantwortliche Unternehmen, die Einladungen an Geschäftsreisende ausstellten. In der letzten Zeit häufen sich Fälle, in denen Unternehmen für geringfügige Fehler beim An- und Abmelden von ausländischen Mitarbeitern hohe Geldstraßen durch den Föderalen Migrationsdienst (FMS) auferlegt bekommen. Dazu finden Sie Kurzinformationen unter folgendem Link.
Der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Migration Andreas Setzepfandt weist deshalb noch einmal ganz eindringlich auf die geltenden An- und Abmelderegeln für ausländische Mitarbeiter hin, für deren Einhaltung Ihr Unternehmen als „aufnehmende Partei“ verantwortlich ist. Mehr Informationen zum Prozedere der Migrationserfassung ausländischer Bürger in der Russischen Föderation finden Sie auf der Website der AHK unter folgendem Link.
Weitere Fragen beantwortet der Leiter der Rechtsabteilung der AHK, Wladimir Kobsew, Telefon 007(495) 234-49-53, E-Mail kobsew@russland-ahk.ru.